Genehmigung des Flächennutzungsplans: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Flächennutzungsplan bedarf nach {{BauGB 6}} Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.<noinclude> | Der Flächennutzungsplan bedarf nach {{BauGB 6}} Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.<noinclude> | ||
+ | |||
==Normen== | ==Normen== | ||
* {{BauGB 6}} | * {{BauGB 6}} |
Aktuelle Version vom 4. Juni 2020, 13:48 Uhr
Der Flächennutzungsplan bedarf nach BauGB § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.