Leitziel der Landesplanung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Leitziel der Landesplanung]] ist es nach {{BayLplG 5}} Abs. 1, [[gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen]] in allen Teilräumen zu schaffen und zu erhalten.<noinclude>
 
[[Leitziel der Landesplanung]] ist es nach {{BayLplG 5}} Abs. 1, [[gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen]] in allen Teilräumen zu schaffen und zu erhalten.<noinclude>
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==Siehe auch==
 
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Aktuelle Version vom 1. Juni 2020, 10:37 Uhr

Leitziel der Landesplanung ist es nach BayLplG Art. 5 Abs. 1, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen zu schaffen und zu erhalten.

Normen

Siehe auch

Fußnoten

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