Raumordnungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Raumordnungsplan|Raumordnungspläne]] sind nach {{ROG 3}} Abs. 1 Nr. 7 zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne nach den {{ROG 13}} und {{ROG 17}}. Das [[Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur]] kann nach {{ROG 17}} Abs. 2 Satz 1 im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien länderübergreifende Raumordnungspläne für den [[Hochwasserschutz]] sowie zu Standortkonzepten für Häfen und Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der [[Bundesverkehrswegeplanung]] als Rechtsverordnung aufstellen. Ein erster Entwurf eines  länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.<ref>Quelle: https://www.vhw.de/nachricht/laenderuebergreifende-raumordnung-fuer-den-hochwasserschutz-geplant/ - abgerufen am 31.05,2020 um 16:22 Uhr</ref><noinclude>
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[[Raumordnungsplan|Raumordnungspläne]] sind nach {{ROG 3}} Abs. 1 Nr. 7 zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne nach den {{ROG 13}} und {{ROG 17}}.<noinclude>
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==[[Länderübergreifender Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz]]==
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{{:länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz}}
  
 
==Normen==
 
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Version vom 31. Mai 2020, 14:24 Uhr