Gebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2020, 09:20 Uhr
Gebäude sind nach BayBO Art. 2 Abs. 2 selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können.
Normen
- BayBO Art. 2 Abs. 2: Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können.