Öffentliches Vereinsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
==Normen==
 
==Normen==
* {{VereinsG}}
+
==={{VereinsG}}===
 +
* {{VereinsG 1}}
  
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude>
 
[[Kategorie:Vereinsrecht]]</noinclude>

Version vom 20. Mai 2020, 15:34 Uhr

Das öffentliche Vereinsrecht regelt die Befugnisse des Staates, gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einzuschreiten. Dies kann nach VereinsG § 1 Abs. 2 nur nach Maßgabe des Ve4reinsgesetzes erfolgen.

Normen

Vereinsgesetz