Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stadt Burgkunstadt hat nach {{BayDSG 25}} Abs. 2 Satz 1 als öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeitet oder nutzt, einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen<ref>siehe auch http://www.burgkunstadt.de/1411_DEU_WWW.php?publish[bbwtyp]=leistung&publish[bbwid]=3471&bbwtitle=Datenschutzbeauftragte%2C+Kommune</ref>.
  
 
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Version vom 18. August 2013, 10:42 Uhr

Die Stadt Burgkunstadt hat nach BayDSG Art. 25 Abs. 2 Satz 1 als öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeitet oder nutzt, einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen<ref>siehe auch http://www.burgkunstadt.de/1411_DEU_WWW.php?publish[bbwtyp]=leistung&publish[bbwid]=3471&bbwtitle=Datenschutzbeauftragte%2C+Kommune</ref>.

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references />