Stadtratssitzung-2019-09-10-TOP 04 Bebauungsplan Lerchenbühl, BA III-west; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die erneute Auslegung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verwaltung und das Planungsbüro TB MARKERT werden mit der Durchführung der o.g. Verfahrensschritte beauftragt.
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Aktuelle Version vom 4. Februar 2020, 10:19 Uhr

Projekt Projekt::Lerchenbühl III
Stichwort Stichwort::Lerchenbühl
Straße Straße::Lerchenbühl
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2019-09-10
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2019/09/10
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Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplans "Lerchenbühl, BA3 West" sowie die Begründung, jeweils in der Fassung vom 10.09.2019 und beschließt gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Einholung der Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung und das Planungsbüro TB MARKERT werden mit der Durchführung der o.g. Verfahrensschritte beauftragt.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
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Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::Planungsbüro TB MARKERT
Frist Frist::
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Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::