Planungshoheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach {{BauGB 2}} Abs. 1 Satz 1 sind die [[Bauleitplan|Bauleitpläne]] von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit in eigener Verantwortung aufzustellen.
  
 
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Version vom 12. August 2013, 12:19 Uhr

Nach BauGB § 2 Abs. 1 Satz 1 sind die Bauleitpläne von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit in eigener Verantwortung aufzustellen.

Normen

Rechtsprechung