Gewässer zweiter Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Staatsministerium erlässt die Verzeichnisse über die Gewässer zweiter Ordnung und die Wildbäche durch Allgemeinverfügung. ({{BayWG 3}} Abs. 1 Satz 1)
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Version vom 5. August 2019, 14:15 Uhr

Das Staatsministerium erlässt die Verzeichnisse über die Gewässer zweiter Ordnung und die Wildbäche durch Allgemeinverfügung. (BayWG Art. 3 Abs. 1 Satz 1)

Stadt Burgkunstadt

In dem Verzeichnis über Gewässer zweiter Ordnung sidn keine Gewässer im Stadtgebiet Burgkunstadt aufgeführt<ref>Quelle: Herr E./IB Miller in der Stadtratssitzung am 05.04.2016 TOP 02</ref>

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>