Auftragsbekanntmachung im Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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==Veröffentlichungsplattformen==
 
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===[[Unterschwellenbereich]]===
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[http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union]
* [[Offenes Verfahren]]: [http://ted.europa.eu/TED/main/HomePage.do Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union]
 
  
 
==Normen==
 
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Version vom 15. Juli 2019, 20:59 Uhr

Der öffentliche Auftraggeber teilt seine Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, in einer Auftragsbekanntmachung mit (VgV § 37 Abs. 1 Satz 1).

Veröffentlichungsplattformen

Unterschwellenbereich

Vergabeplattform der Bayerischen Staatsbauverwaltung oder Deutsche eVergabe Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union

Normen

Vergabeverordnung (VgV)

  • VgV § 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 237

Links

Siehe auch