Offenes Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
Das offene Verfahren ist nach {{GWB 119}} Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.<noinclude>
 
Das offene Verfahren ist nach {{GWB 119}} Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.<noinclude>
 +
 +
==Ablauf==
 +
 +
=== [[Auftragsbekanntmachung]] ({{VgV 37}}) ===
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 15. Juli 2019, 20:39 Uhr

Das offene Verfahren ist nach GWB § 119 Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Ablauf

Auftragsbekanntmachung (VgV § 37)

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)=

Vergabeverordnung (VgV)

Siehe auch