Offenes Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Juli 2019, 20:39 Uhr
Das offene Verfahren ist nach GWB § 119 Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.
Ablauf
Auftragsbekanntmachung (VgV § 37)
Normen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)=
- GWB § 119 Abs. 3