Offenes Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 7: Zeile 7:
  
 
==={{VgV}}===
 
==={{VgV}}===
* {{VgV 37}}
+
* {{VgV 37}} [[Auftragsbekanntmachung]]; [[Beschafferprofil]]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

Version vom 15. Juli 2019, 20:38 Uhr

Das offene Verfahren ist nach GWB § 119 Abs. 3 ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert.

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)=

Vergabeverordnung (VgV)

Siehe auch