Baukonzession: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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Version vom 15. Juli 2019, 13:51 Uhr

Baukonzessionen sind nach GWB § 105 Abs. 1 Nr. 1 entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen; dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung.

Normen

Siehe auch