Baukonzession: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Öffentlicher Auftrag]] | * [[Öffentlicher Auftrag]] | ||
+ | * [[Konzession]] | ||
* [[PPP]] | * [[PPP]] | ||
[[Kategorie: Vergaberecht]] | [[Kategorie: Vergaberecht]] | ||
</noinclude> | </noinclude> |
Version vom 15. Juli 2019, 13:51 Uhr
Baukonzessionen sind nach GWB § 105 Abs. 1 Nr. 1 entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen; dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Recht zuzüglich einer Zahlung.
Normen
- GWB § 105 Abs. 1 Nr. 1 Konzessionen