Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Juli 2019, 17:18 Uhr
Überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. EU-Schwellenwert<ref>man spricht hier auch vom "Kartellvergaberecht"</ref>, sind spezielle Vorschriften nach dem sog. Kaskadenprinzip anzuwenden:
- 1. Stufe: Gesetzesebene
- GWB § 97 ff.
- 2. Stufe: Verordnungsebene
- 3. Stufe Ebene der Vergabe- und Vertragsordnungen:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref> - Abschnitt 2<ref>vgl. VgV § 2 Satz 2</ref>
Aufträge im Oberschwellenbereich müssen europaweit – zwingend über die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ für das europäische öffentliche Auftragswesen, d. h. die Plattform „TED“ (Tenders Electronic Daily, https://ted.europa.eu) – ausgeschrieben werden.<ref>Daniel Naumann. Vergaberecht: Grundzüge der öffentlichen Auftragsvergabe (essentials) (German Edition) . Springer Fachmedien Wiesbaden. Kindle-Version.</ref>
Normen
- VgV § 2 Satz 2
Siehe auch
Fußnoten
<references/>