Oberschwellenbereich: Unterschied zwischen den Versionen

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Überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. EU-[[Schwellenwert]]<ref>man spricht hier auch vom "[[Kartellvergaberecht]]"</ref>, sind spezielle Vorschriften nach dem [[Kaskadenprinzip]] anzuwenden:
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Überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. EU-[[Schwellenwert]]<ref>man spricht hier auch vom "[[Kartellvergaberecht]]"</ref>, sind spezielle Vorschriften nach dem sog. [[Kaskadenprinzip]] anzuwenden:
 
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Version vom 14. Juli 2019, 17:18 Uhr

Überschreitet der geschätzte Auftragswert den sog. EU-Schwellenwert<ref>man spricht hier auch vom "Kartellvergaberecht"</ref>, sind spezielle Vorschriften nach dem sog. Kaskadenprinzip anzuwenden:

Aufträge im Oberschwellenbereich müssen europaweit – zwingend über die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ für das europäische öffentliche Auftragswesen, d. h. die Plattform „TED“ (Tenders Electronic Daily, https://ted.europa.eu) – ausgeschrieben werden.<ref>Daniel Naumann. Vergaberecht: Grundzüge der öffentlichen Auftragsvergabe (essentials) (German Edition) . Springer Fachmedien Wiesbaden. Kindle-Version.</ref>

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>