Allgemeinverfügung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Dezember 2017, 08:05 Uhr
Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich
- an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder
- die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG)
Normen
- BayVwVfG Art. 35 Begriff des Verwaltungsakts