Aufgaben der Polizei: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Dezember 2017, 08:08 Uhr
Normen
- PAG Art. 2 Abs. 1: Die Polizei hat die Aufgabe, die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.