Verbraucherschlichtungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Januar 2017, 10:14 Uhr
Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die
1. Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher (BGB § 13) oder Unternehmer (BGB § 14) als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und
2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist. (VSBG § 2 Abs. 1)
Normen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- BGB § 310 Abs. 3