Mischgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. ({{BauNVO 6}} Abs. 1)
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Version vom 25. Januar 2017, 15:29 Uhr

Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. (BauNVO § 6 Abs. 1)

Normen

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 183

Siehe auch