Haushalt 2017: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
|- class="hintergrundfarbe6" | |- class="hintergrundfarbe6" | ||
− | ! Bis wann hätte die Stadt Burgkunstadt ihren Haushalt beim Landratsamt Lichtenfels vorlegen müssen? | + | ! Bis wann hätte die Stadt Burgkunstadt ihren Haushalt 2017 beim Landratsamt Lichtenfels vorlegen müssen? |
! Datum heute? | ! Datum heute? | ||
! Hat die Stadt Burgkunstadt einen Haushalt 2017? | ! Hat die Stadt Burgkunstadt einen Haushalt 2017? |
Version vom 20. Januar 2017, 08:56 Uhr
Bis wann hätte die Stadt Burgkunstadt ihren Haushalt 2017 beim Landratsamt Lichtenfels vorlegen müssen? | Datum heute? | Hat die Stadt Burgkunstadt einen Haushalt 2017? |
---|---|---|
30. November 2016 | 24. November 2024 | NEIN |
Stadtrat
{{#ask: Projekt::Haushalt 2017 |?Stadtratssitzung |?Beschluss |?Maßnahme |?Sollkosten |?Istkosten |?Erledigt#√,Nein |mainlabel=Tagesordnungspunkt |sort=Stadtratssitzung |order=desc}}
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- GO Art. 65 Abs. 2: Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt
- § 21 GO-BKU Öffentliche Sitzungen
- § 36 GO-BKU Anwendbare Bestimmungen