Abgabesatzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 20: Zeile 20:
 
==Abgabesatzungen der Stadt Burgkunstadt==
 
==Abgabesatzungen der Stadt Burgkunstadt==
 
*[http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1775933&id2=64066&id3=9011&file=2091-1280216756.pdf Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom 29.04.1997]
 
*[http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1775933&id2=64066&id3=9011&file=2091-1280216756.pdf Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren vom 29.04.1997]
*[http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1775936&id2=64066&id3=9011&file=2091-1280134320.pdf Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Jahrmarktes der Stadt Burgkunstadt vom 16.01.2008
+
*[http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1775936&id2=64066&id3=9011&file=2091-1280134320.pdf Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Jahrmarktes der Stadt Burgkunstadt vom 16.01.2008]
 
*[http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1775940&id2=64066&id3=9011&file=2091-1280135022.pdf Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Burgkunstadt (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 25.08.2005]
 
*[http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1775940&id2=64066&id3=9011&file=2091-1280135022.pdf Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Burgkunstadt (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 25.08.2005]
 
*[http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1775943&id2=64066&id3=9011&file=2091-1280135440.pdf Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages der Stadt Burgkunstadt (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 08.04.2009]
 
*[http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1775943&id2=64066&id3=9011&file=2091-1280135440.pdf Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages der Stadt Burgkunstadt (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) vom 08.04.2009]

Version vom 24. Juli 2013, 06:55 Uhr

Die Abgaben werden auf Grund einer besonderen Abgabesatzung erhoben. Die Satzung muß

  • die Schuldner,
  • den die Abgabe begründenden Tatbestand,
  • den Maßstab,
  • den Satz der Abgabe sowie
  • die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabeschuld

bestimmen. (Art. 2 Abs. 1 KAG)

Das Staatsministerium des Innern kann Mustersatzungen erlassen, die im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht werden. (Art. 2 Abs. 2 KAG)

Satzungen nach Art. 3 KAG (Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) bedürfen der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn durch die Satzung erstmalig eine in Bayern bisher nicht erhobene kommunale Steuer eingeführt wird. Die Genehmigung bedarf der Zustimmung des Staatsministeriums des Innern. Genehmigung und Zustimmung dürfen nur versagt werden, wenn die Satzung höherrangigem Recht widerspricht oder wenn die Steuer öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche oder steuerliche Interessen des Staates, beeinträchtigt. (Art. 2 Abs. 3 KAG)

Normen

Siehe auch

Abgabesatzungen der Stadt Burgkunstadt