Investitionsaufwand: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Juni 2016, 22:32 Uhr
Der Aufwand der Gemeinden für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen heisst Investitionsaufwand (KAG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ).