Ladungsfrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ladungsfrist für den Stadtrat Burgkunstadt beträgt gem. § 24 Abs. 2 Satz 1 der [[Geschäftsordnung]] für den Stadtrat Burgkunstadt 4 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.(§ 24 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt.
  
 
==Normen==
 
==Normen==
 
*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1t&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt45&st=null Art. 45 GO] Geschäftsordnung
 
*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1t&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt45&st=null Art. 45 GO] Geschäftsordnung
 
*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1u&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt46&st=null Art. 46 GO]  
 
*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1u&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt46&st=null Art. 46 GO]  
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*[ Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt]
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
*[[Geschäftsordnung]]
 
*[[Geschäftsordnung]]
 
*[[Ladung]]
 
*[[Ladung]]

Version vom 15. Juli 2013, 10:16 Uhr

Die Ladungsfrist für den Stadtrat Burgkunstadt beträgt gem. § 24 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt 4 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.(§ 24 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt.

Normen

Siehe auch