Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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Eigenbetriebe sind nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3c&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998V16Art88&st=null Art. 88 Abs. 1 GO] gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.
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Die Stadt Burgkunstadt unterhält u.a. folgende Eigenbetriebe:
 
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* [[Wasserversorgung]]
 
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*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=3c&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998V16Art88&st=null Art. 88 GO]

Version vom 12. Juli 2013, 11:55 Uhr

Eigenbetriebe sind nach Art. 88 Abs. 1 GO gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Die Stadt Burgkunstadt unterhält u.a. folgende Eigenbetriebe:

Normen