Bauausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2016, 08:34 Uhr
Stadt Burgkunstadt
Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt
In Burgkunstadt gibt es nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt den Bauausschuss als beschließenden Ausschuss für die:
a) Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bauvorhaben
b) Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in der Bauleitplanung anderer Gemeinden
soweit nicht der Erste Bürgermeister selbstständig entscheidet.
Grundsätzlich könnte auf den Bauausschuss nach GO Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 auch der Erlass von Bebauungsplänen übertragen werden.
Der Bauausschuss hat in Burgkunstadt 10 Stadträte als Mitglieder und den Ersten Bürgermeister.
Mitglieder
In der Amtsperiode 2014-2020 hat der Bauausschuss in der Stadt Burgkunstadt folgende Mitglieder:
CSU
- Marco Hennemann
- Manfred Hofmann
- Günter Knorr
- Joachim Ruß
SPD
- Hans Peter Marx
- Wolfgang Sievert
Freie Wähler
- Michael Doppel
- Ulf Müller
Bürgerverein
- Alexander Hanna
- Thomas Müller
Normen
- GO Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2