Vorbefasstes Unternehmen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „==Rechtsprechung== ===Oberlandesgerichte=== * {{OLG Jena 6 Verg 9/02}}: - Ausschluss bei Vorbefassung: "Ein Architekt…“) |
|||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
* {{OLG Jena 6 Verg 9/02}}: - [[Ausschluss von der Vergabe|Ausschluss]] bei [[Vorbefassung]]: "Ein [[Architekt]] der für die [[Vergabestelle]] im Vorfeld der [[Ausschreibung]] von Architektenleistungen Vorleistungen im Umfang der [[Leistungsphase]]n [[Leistungsphase 1|1]] und [[Leistungsphase 2|2]] im Sinne der [[HOAI]] erbringt, ist [[Ausschluss von der Vergabe|als Bewerber auszuschließen]]."<ref>Quelle: IBR 2003, 325</ref> | * {{OLG Jena 6 Verg 9/02}}: - [[Ausschluss von der Vergabe|Ausschluss]] bei [[Vorbefassung]]: "Ein [[Architekt]] der für die [[Vergabestelle]] im Vorfeld der [[Ausschreibung]] von Architektenleistungen Vorleistungen im Umfang der [[Leistungsphase]]n [[Leistungsphase 1|1]] und [[Leistungsphase 2|2]] im Sinne der [[HOAI]] erbringt, ist [[Ausschluss von der Vergabe|als Bewerber auszuschließen]]."<ref>Quelle: IBR 2003, 325</ref> | ||
+ | |||
+ | ===Vergabekammern=== | ||
+ | |||
+ | * {{VK Nordbayern 21.VK-3194-06/09}} | ||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== |
Version vom 2. Juni 2016, 12:24 Uhr
Rechtsprechung
Oberlandesgerichte
- OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 9/02: - Ausschluss bei Vorbefassung: "Ein Architekt der für die Vergabestelle im Vorfeld der Ausschreibung von Architektenleistungen Vorleistungen im Umfang der Leistungsphasen 1 und 2 im Sinne der HOAI erbringt, ist als Bewerber auszuschließen."<ref>Quelle: IBR 2003, 325</ref>
Vergabekammern
Fußnoten
<references/>