Genehmigung von Nebentätigkeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach [[Geschäftsordnung_für_den_Stadtrat_Burgkunstadt_vom_14.05.2014#.C2.A7_13_Einzelne_Aufgaben|§ 13 Abs. 2 Nr. 1b der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt vom 14.05.2014]] gehört zu den Aufgaben des Ersten Bürgermeisters insbesondere auch die Genehmigung von Nebentätigkeiten.
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Nach [[Geschäftsordnung_für_den_Stadtrat_Burgkunstadt_vom_14.05.2014#.C2.A7_13_Einzelne_Aufgaben|§ 13 Abs. 2 Nr. 1b der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt vom 14.05.2014]] gehört zu den Aufgaben des Ersten Bürgermeisters insbesondere auch die [[Genehmigung von Nebentätigkeiten]].<noinclude>
  
 
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Aktuelle Version vom 11. Mai 2016, 07:05 Uhr