Genehmigung von Nebentätigkeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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Version vom 11. Mai 2016, 07:04 Uhr

Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1b der Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt vom 14.05.2014 gehört zu den Aufgaben des Ersten Bürgermeisters insbesondere auch die Genehmigung von Nebentätigkeiten.

Normen

Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt

Siehe auch