Niederschrift (Vergabe): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Mai 2016, 21:31 Uhr
Submissionsergebnis und Beschlussvorlagen
Submissionsergebnisse dürfen nach der Auffassung von Busse/Keller der öffentlichen Beschlussvorlage nicht beigefügt werden, "da dies eine Veröffentlichung der Niederschrift der Submission darstellen würde, die nicht gestattet ist" (s.a. § 14 Abs. 8 VOB/ A).<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 240</ref>
Normen
- VOB/A § 14 Abs. 8 (Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin): Die Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
Fußnoten
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