Deckungsreserve: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Deckungsreserve versteht man Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts ({{KommHV-Kameralistik 87}} Nr. 9)
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Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als [[Deckungsreserve]] veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>{{KommHV-Kameralistik 11}}; vgl. auch {{ISBN 9783887953553}}, Seite 83</ref>.
 
Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als [[Deckungsreserve]] veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>{{KommHV-Kameralistik 11}}; vgl. auch {{ISBN 9783887953553}}, Seite 83</ref>.
  
 
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* [[Rechnungsprüfung]]
 
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* Ausnahme von Grundsatz der [[Haushaltsklarheit]]
 
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Version vom 2. Mai 2016, 22:10 Uhr

Unter Deckungsreserve versteht man Mittel zur Vermeidung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts (KommHV-Kameralistik § 87 Nr. 9)


Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als Deckungsreserve veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>KommHV-Kameralistik § 11; vgl. auch Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009, Seite 83</ref>.

Normen

Publikationen

Fachbücher

Siehe auch

Fußnoten

<references />