Deckungsreserve: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als Deckungsreserve veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>{{KommHV-Kameralistik 11}}; vgl. auch {{ISBN 9783887953553}}, Seite 83</ref>.
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Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als [[Deckungsreserve]] veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>{{KommHV-Kameralistik 11}}; vgl. auch {{ISBN 9783887953553}}, Seite 83</ref>.
  
 
==Normen==
 
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Version vom 2. Mai 2016, 22:08 Uhr

Im Verwaltungshaushalt können in angemessener Höhe Mittel als Deckungsreserve veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; die Mittel sind nicht übertragbar.<ref>KommHV-Kameralistik § 11; vgl. auch Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009, Seite 83</ref>.

Normen

Publikationen

Fachbücher

Siehe auch

Fußnoten

<references />