Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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==Stadt Burgkunstadt==
 
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Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern [[Regiebetrieb]]e ([[Wasserversorgung]], PV-Anlagen, [[Freibad]], [[Stadthalle]]); [[Abwasserbeseitigung]], [[Friedhof]] und das [[Schustermuseum]] (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.
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Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern [[Regiebetrieb]]e ([[Wasserversorgung]], PV-Anlagen, [[Freibad]], [[Stadthalle]]); [[Abwasserbeseitigung]], [[Friedhof]] und das [[Schustermuseum]] (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende [[Öffentliche Einrichtung|Einrichtungen]].
  
 
==Normen==
 
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Version vom 22. April 2016, 07:38 Uhr

Eigenbetriebe sind nach GO Art. 88 Abs. 1 gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern Regiebetriebe (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.

Normen

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 89

Siehe auch