Staatsanwaltschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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− | * Die Staatsanwaltschaft Coburg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten (mit Ausnahme der Wirtschaftsstraftaten und Staatsschutzdelikte), die im Landgerichtsbezirk Coburg begangen wurden. | + | * Die [[Staatsanwaltschaft Coburg]] ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten (mit Ausnahme der Wirtschaftsstraftaten und Staatsschutzdelikte), die im Landgerichtsbezirk Coburg begangen wurden. |
* [[Wirtschaftsstraftat]]en werden für die Bezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof zentral bei der [[Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof]] bearbeitet. | * [[Wirtschaftsstraftat]]en werden für die Bezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof zentral bei der [[Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof]] bearbeitet. | ||
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Aktuelle Version vom 15. April 2016, 15:47 Uhr
Örtlich zuständig für im Stadtgebiet Burgkunstadt begangene Straftaten sind folgende Staatsanwaltschaften:
- Die Staatsanwaltschaft Coburg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten (mit Ausnahme der Wirtschaftsstraftaten und Staatsschutzdelikte), die im Landgerichtsbezirk Coburg begangen wurden.
- Wirtschaftsstraftaten werden für die Bezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof zentral bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Hof bearbeitet.