Hinweispflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. April 2016, 22:20 Uhr

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 = BVerfGE 84, 188: Es verstößt gegen Art. 103 I GG, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte.<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Siehe auch

Fußnoten

<references/>