Neutralitätspflicht des Bürgermeisters: Unterschied zwischen den Versionen
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==Rechtsprechung== | ==Rechtsprechung== |
Version vom 17. Juni 2013, 10:32 Uhr
Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, werden nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gedeckt. Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht.<ref>BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 = DVBl 1997, 1276 </ref>
Rechtsprechung
- HessVGH, Beschluss vom 25.06.2004 - 8 TG 1169/04 Keine Geltung des NeutralitätsgebotNeutralitätsgebots bei Bürgerentscheid
- BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 = DVBl 1997, 1276
Fußnoten
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