Lohnsteuerhilfeverein HILO® e.V. Burgkunstadt Hans Werner Marr: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Lohnsteuerhilfeverein HILO® e.V. ist einer der ersten [[Lohnsteuerhilfeverein]]e, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) behördlich anerkannt wurde. Er arbeitet seit mehr als 30 Jahren im Dienste der Arbeitnehmer. Mit seinen rund 900 Beratungsstellen in allen Bundesländern ist er einer der großen Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Er berät  Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft in ihren Steuersachen nunmehr bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, bei Empfang von Unterhaltsleistungen, beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz, bei der Eigenheimzulage, bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und bei Spekulationsgeschäften, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung 26.000 € nicht übersteigen. (Quelle: www.hiloburgkunstadt.de)
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Der Lohnsteuerhilfeverein HILO® e.V. ist einer der ersten [[Lohnsteuerhilfeverein]]e, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) behördlich anerkannt wurde. Er arbeitet seit mehr als 30 Jahren im Dienste der Arbeitnehmer. Mit seinen rund 900 Beratungsstellen in allen Bundesländern ist er einer der großen Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Er berät  Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft in ihren Steuersachen nunmehr bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, bei Empfang von Unterhaltsleistungen, beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz, bei der Eigenheimzulage, bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und bei Spekulationsgeschäften, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung 26.000 € nicht übersteigen.<ref>Quelle: www.hiloburgkunstadt.de</ref>
  
 
==Öffnungszeiten==
 
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Version vom 22. März 2016, 12:57 Uhr

Bku hilo logo.jpg

Suchname::Lohnsteuerhilfeverein HILO® e.V. Burgkunstadt Hans Werner Marr

Straße::Sonnenhang 5

PLZ::96224 Ort::Burgkunstadt

Telefon: Telefon::+49-9572-5552

Telefax: Telefax::+49-9572-603500

URL::http://www.hiloburgkunstadt.de

Branche: Branche::Lohnsteuerhilfe

Beschreibung

Der Lohnsteuerhilfeverein HILO® e.V. ist einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) behördlich anerkannt wurde. Er arbeitet seit mehr als 30 Jahren im Dienste der Arbeitnehmer. Mit seinen rund 900 Beratungsstellen in allen Bundesländern ist er einer der großen Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Er berät Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft in ihren Steuersachen nunmehr bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, bei Empfang von Unterhaltsleistungen, beim Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz, bei der Eigenheimzulage, bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und bei Spekulationsgeschäften, wenn die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung 26.000 € nicht übersteigen.<ref>Quelle: www.hiloburgkunstadt.de</ref>

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten::Mo-Fr 8:30 - 12:30; 14:30 - 19, Sa 9:30 - 14:30 Uhr; Termine nach telefonischer Vereinbarung

Siehe auch