Rechtsaufsicht: Unterschied zwischen den Versionen
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In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=c&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt7&st=null Art. 7 GO]) beschränkt sich die staatliche Aufsicht gemäß [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=42&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt109&st=null Art. 109 Abs. 1 GO] darauf, die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Gemeinden und die Gesetzmäßigkeit ihrer Verwaltungstätigkeit zu überwachen (Rechtsaufsicht). | In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises ([http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=c&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt7&st=null Art. 7 GO]) beschränkt sich die staatliche Aufsicht gemäß [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=42&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt109&st=null Art. 109 Abs. 1 GO] darauf, die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Gemeinden und die Gesetzmäßigkeit ihrer Verwaltungstätigkeit zu überwachen (Rechtsaufsicht). | ||
− | Die Rechtsaufsicht wird über die Stadt Burgkunstadt gemäß [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=43&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt110&st=null Art. 110 GO] durch das [[Landratsamt Lichtenfels]] ausgeübt. | + | Die Rechtsaufsicht wird über die Stadt Burgkunstadt gemäß [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=43&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt110&st=null Art. 110 GO] durch das [[Landratsamt Lichtenfels]] ausgeübt. Nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=44&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt111&st=null Art. 111 GO] ist die Rechtsaufsichtsbehörde befugt, sich über alle Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten. Sie kann insbesondere Anstalten und Einrichtungen der Gemeinde besichtigen, die Geschäfts- und Kassenführung prüfen sowie Berichte und Akten einfordern. |
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− | * [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=41&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt108&st=null Art. 108 GO] | + | *[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=41&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt108&st=null Art. 108 GO] |
− | * [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=42&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt109&st=null Art. 109 GO] | + | *[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=42&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt109&st=null Art. 109 GO] |
+ | *[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=44&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt111&st=null Art. 111 GO] | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Fachaufsicht]] | * [[Fachaufsicht]] | ||
* [[Kommunalaufsicht]] | * [[Kommunalaufsicht]] |
Version vom 15. Juni 2013, 11:22 Uhr
In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (Art. 7 GO) beschränkt sich die staatliche Aufsicht gemäß Art. 109 Abs. 1 GO darauf, die Erfüllung der gesetzlich festgelegten und übernommenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Gemeinden und die Gesetzmäßigkeit ihrer Verwaltungstätigkeit zu überwachen (Rechtsaufsicht).
Die Rechtsaufsicht wird über die Stadt Burgkunstadt gemäß Art. 110 GO durch das Landratsamt Lichtenfels ausgeübt. Nach Art. 111 GO ist die Rechtsaufsichtsbehörde befugt, sich über alle Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten. Sie kann insbesondere Anstalten und Einrichtungen der Gemeinde besichtigen, die Geschäfts- und Kassenführung prüfen sowie Berichte und Akten einfordern.