Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Februar 2016, 09:28 Uhr
Die Wohnung ist unverletzlich. (GG Art. 13 Abs. 1)
Normen
Grundgesetz (GG)
Verfassung des Freistaates Bayern (BV)
Publiaktionen
- Friedrich Schoch, Die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG, Jura 2010, S. 22–. 31