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Version vom 3. Februar 2016, 15:29 Uhr
Bausschuss
Öffentliche Tagesordnung
01 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamlilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 273 der Gemarkung Ebneth (Hainweiher 8) (2016-0001)
02 Bauvoranfrage auf Errichtung einer Montagehalle auf den Grundstücken Flst.Nrn. 707, 718 und 719 der Gemarkung Burgkunstadt (Karl-Eugen-Fischer-Str. 6+8) (2016-0004)
03 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Tankstellen-Verkaufsraumes und einer KfZ-Pflegehalle in einen Döner-Imbiss u. ein Speisen- und Getränkelager auf dem Grundstück Flst.Nr. 75/4 der Gemarkung Weidnitz (Bamberger Str. 3) (2016-0003)
04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2016
Stadtrat
Öffentliche Tagesordnung
Entschuldigt: VFl, BVo, FRa, WSi
01 Bekanntgaben
Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Leserbrief "Was tut die Stadt für ihre Vereine" (OT vom 28. Januar 2016, Seite 18)
BM'in CF verliest folgende Stellungnahme: "Den Leserbrief unter dem Titel "Was tut die Stadt für Ihre Vereine?" kann ich so nicht stehen lassen: in diesem Leserbrief wurde u. a. suggeriert, dass die Stadt Burgkunstaclt Mitglied in vielen Vereinen und Verbänden war; bisher war es jedoch nicht üblich, in Burgkunstadter Vereinen Mitglied zu sein, und es wäre auch nicht gerecht, nur in einigen unserer über 150 Gmppierungen eine Mitgliedschaft zu haben. Hiermit möchte ich klarstellen, dass die Stadt ßurgkunstadt keine Mitgliedschaft im Stadtgebiet und in den Ortsteilen unterhält (außer Gründungsmitgliedschaft). TECnet genoss bisher als einziger Verein das Privileg der Mitgliedschalt der Stadt Burgkunstadt. Die Gründe hierfür sind bei wechselseitigen Nutzungsbeziehungen in der Vergangenheit zu finden.
Die Stadtverwaltung und auch ich persönlich sind stets bestrebt, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Aus diesem Grunde wurden bereits im vergangeneo Jahr etliche Mitgliedschalten in Genossenschaften und Verbänden gekündigt (z.B. Teichgenossenschaft u. a.) und auch Diskussionen über den Verbleib in den anderen Vereinen bzw. Verbänden geführt und dabei auch der Nutzen für die Stadt Burgkunstadt geprüft. Nun wurde im Stadtrat ein Vorschlag von über 160 Punkten zu Einsparmöglichkeiten der Stadt Burgkunstadt eingebracht. Da es auch im Privathaushalt von Zeit zu Zeit übllich ist, die aufgelaufenen Kosten zu überprüfen, hat auch uns dieser vernünftige Vorschlag veranlasst, die laufenden Uberprüfungen zu forcieren und die noch bestehenden Mitgliedschalten von Verbänden, Genossenschaften und Vereinen noch kritischer zu überprüfen und weitere davon zu kündigen.
Dass es hier nicht um den Betrag von 29 Euro alleine geht, sondern um Gerechtigkeit allen anderen Vereinen gegenüber, sollte allen klar sein. Sparen ist doch keine Schande: Wer Geld hat, kann sparen, wer keines hat, muss sparen. Leider musste ich feststellen, dass der Leserbriefschreiber keine Kenntnis darüber hatte, dass es nicht üblich war, in Burgkunstadler Vereinen als Stadt Mitglied zu sein. Es wäre vorteilhaft, sich im Vorfeld über die Sachlage besser zu informieren.
Wie mir bekannt ist, sind alle Vereinsvorstände und Mandatsträger ehrenamtlich tätig, unter anderem auch in der Jugendarbeit mit finanziellen und zeitaufwendigen Leistungen für die Vereine engagiert (Handball, Fußball, TTC, Musikverein u.v.a.m.). Ich habe großen Respekt vor den Leistungen aller Vereine und deren Vorständen, die ihr Engagement zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und der Jugend einbringen. Darauf habe ich auch auf der Titelseite von Burgkunstadt aktuell für den Monat Febmar besonders hingewiesen. Vielen Dank nochmals an alle! Ebenso wünsche ich mir, dass alle ehrenamtliche Funktionäre sich von solchen Leserbriefen nicht verunsichern lassen und weiterhin für ihren Verein und damit für die Bürgerinnen und Bürger tätig bleiben, hier spreche ich besonders die Mitglieder des TECnet an, die für die Gesellschaft und damit auch für die Stadt einen wertvollen Beitrag leisten.
Übrigens fällt diese laufende Angelegenheit nach GO Art. 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung in den Zuständigkeitsbereich der Bürgermeisterin."
Sportlerehrung
- Die Sportlerehrung findet am 01.03.2016 ab 18.30 Uhr statt (vor oder während der Stadtratssitzung)
Ablesung der Wasserzähler für das Jahr 2015
- 127 Wasserzähler wurden von den Bürgern nicht bis 4.1.2016 abgelesen und erneut zur Ablesung bis 15.1.2016 angemahnt.
- Am 19.01.2016 noch von 50 Haushalten kein Rücklauf.
- 21 wurden von der Verwaltung per Hausbesuch abgelesen.
- 29 Haushalte wurden nicht erreicht und wurden geschätzt.
- 24-25 h Zusatzaufwand
- Die Rückerfassung der Ablesebriefe dauerte 8 Stunden
02 Ertüchtigung der Aufbereitungsanlage "Am Hügel" (Franz-Roscher-Straße) Einbau einer Enthärtungsanlage
Sachverhalt
Beschlussvorlage
Herr Hennemann stellte den Antrag auf Überprüfung des Einbaus einer Enthärtungsanlage. Wasserhärte im Stadtgebiet, den Ortsteilen Weidnitz, Ebneth, Hainweiher, Pfaffeggetten, Meuselsberg, Neuses und Kaltenreuth zwischen 19 o und 20 o d.H = Härtegrad 3 (sog. hartes Wasser). Herr Fuchs vom IB Miller stellt die Vor- und Nachteile einer zentralen Trinkwasserenthärtung vor sowie Kosten bzw. Einsparpotentiale
Vortrag Hr. Fuchs
Herr Fuchs: Grundsätzlich ist der Einbau einer Enthärtungsanlage im bestehenden Gebäude möglich, jedoch aus Platzgründen wäre nur eine Nanofiltration möglich. Für dieses Verfahren müssten Chemikalien benutzt werden, um das Wasser zu filtern. Filterkosten belaufen sich auf ca. 0,50 € - 0,60 €/m³ Wasser bei ca. 500 m³ Wasserdurchsatz täglich. Baukosten kämen hinzu. Durch Mischung des Wassers im Hochbehälter Kaltenreuth mit Wasser aus dem TiefbrunnenVI käme es zu kalkaggressivem Wasser, das den Kalkmantel in den alten Rohren auflöst und damit zu vermehrten Rohrbrüchen.
Investitionskosten:
- 470.000,- € ohne Enthärtung und ohne Uranentfernung
- 550.000,- € ohne Enthärtung, mit Uranentfernung
- 890.000,- € mit Enthärtung, mit Uranentfernung
- 1.200.000,- € Neubau Wasserwerk
Diskussion
GKn: Wird so teuer, dass nicht realistisch. Im Haushalt 253' € (HE: noch Reste da). Habe Bedenken gegen chemische Aufbereitung. Sind wir jetzt zu spät, sodass eine Ausscheibung für 2016 nicht mehr sinnvoll ist.
Fuchs: Ja die Preise werden jetzt höher sein als bei einer Ausschreibung im Spätherbst. Im Sommer sollte man nicht ausschreiben.
MDo: Zu den Baukosten und Filterkosten kämen zusätzliche Entsorgungskosten hinzu
GKn: Maßnahme besser im HH 2017 einplanen.
Hr. F.: Maßnahme geht jetzt in die Phase der Ausführungplanung.
MHe: Ich habe den Antrag nur deshalb gestellt, weil andere Kommunen im Landkreis auf Forderung der Industrie eine Enthärtungsanlage eingebaut haben. Es war nie angedacht, dass das heute oder morgen umgesetzt wird, sondern es sollte so saniert werden, dass gegebenenfalls später eine Enthärtungsanlage nachgerüstet werden kann.
IKo: Was bleibt von unserem Wasser dann noch übrig, wenn alles rausgefiltert wird?
Beschluss
1. Der Stadtrat nimmt von der Vorstellung der Vor- und Nachteile sowie den Kosten und Einsparpotentialen einer zentralen Trinkwasserenthärtung Kenntnis.
- Einstimmig beschlossen
03 Sanierung Feuerwehrhaus Burgkunstadt; Beauftragung von Ingenieurleistungen für den Bereich Haustechnik
Sachverhalt
Vorlage der Verwaltung
Am Feuerwehrhaus Burgkunstadt (Baujahr 1982) sind diverse Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Diese sollen in den kommenden Jahren entsprechend ihrer Dringlichkeit umgesetzt sollen. Priorität haben die Elektrotechnik sowie die Abwasserbeseitigung. Die Elektroinstallation entspricht mehr den Vorschriften. Die benötigte Leistung wird nicht erbracht.
Da seitens des Stadtrates bereits mehrmals moniert wurde, dass die Verwaltung stets mit denselben Architektur- oder Ingenieurbüros zusammenarbeitet, wurden Ingenieurbüros kontaktiert, die bisher noch kein Projekt für die Stadt abgewickelt haben.
Kriterien | Planungs- und Zeichenbüro für Elektrotechnik Stadtsteinach (Schneider) | TechnoPlan GmbH, Marktrodach |
---|---|---|
Honorarzone | 2 | 2 |
Honorarsatz | Mindestsatz | Mindestsatz |
Nebenkosten in % | 5 | 3 |
Umbauzuschlag in % | 20 | 10 |
Staatliche Zuwendungen für die Sanierung von Feuerwehrhäusern gibt es nicht.
Vortrag Hr. Grothues
Diskussion
- UKo: Sanierung wird nicht infrage gestellt. Was passiert mit den Räumlichkeiten der Rettungswache? Werden diese integriert? Zur Haustechnik gehören neben der Elektrik auch Wasser, Abwasser. Sollte man dies nicht auch gleich berücksichtigen?
- HEb: Hier geht es erst einmal nur um Elektrotechnik.
- AGr: Bezüglich Rettungswache kann ich sagen, dass wir im Dezember 2015 Kontakt zur Geschäftsstelle des BRK in Lichtenfels hatten. Das BRK hat sich vor 2 Wochen geäußert. Die Räumlichkeiten bleiben beim BRK. Wir müssen schauen, wie man baulich noch ein oder 2 Räume in das Feuerwehrhaus integrieren kann.
- MD: “Der Bürgerverein ist selbstverständlich für die Durchführung der Maßnahmen, aber erst nach ordentlichem Verfahren, daher zur Zeit ablehnend; Die Beseitigung akuter Sicherheitsrisiken (Gefahr im Verzug) könnte die Bürgermeisterin selbst anordnen<ref>GO Art. 37 III</ref>; Nach Beschlussvorlage gehe ich davon aus, dass keine Gefahr im Verzug. Es fehlt ein Stadtratsbeschluss über die Vergabe/Ausschreibung; Vergabegrundsätze sehen mindestens drei Vergleichsangebote vor,auch bei freihändiger Vergabe. Vorläufige Haushaltsführung erlaubt keine Ausgaben vor Genehmigung und Bekanntmachung des Haushalts. Gesamtkonzept besser (Einbeziehung von Wasser/Abwasser, dann Entscheidung über Prioritäten). Keine Kosten genannt.
Beschluss
Der Stadtrat beschliesst, das Ingenieurbüro TechnoPlan GmbH mit den entsprechenden Ingenieurleistungen zu beauftragen.
- Mit 1 Gegenstimme beschlossen (MDi)
04 Aufwertung Kordigast - Grundsatzbeschluss
Sachverhalt
Am 30.04.2015 wurden den Bürgermeistern und Fraktionsvorsitzenden der Gemeinde Altenkunstadt, der Stadt Burgkunstadt und der Stadt Weismain durch das Landrates Ideen zur touristischen Aufwertung des Kordigast unterbreitet. Diverse Argumente sprechen für und gegen das geplante Projekt. Die Bevölkerung ist bisher noch nicht informiert worden. Kommunen sind für den Unterhalt der zu schaffenden Einrichtungen zuständig; Das Projekt würde öffentlich gefördert. Der Landkreis bittet die beteiligten Kommunen um eine Grundsatzentscheidung, ob touristische Aufwertung erfolgen soll oder nicht.
Beschlussvorschläge
Beschlussvorschlag Verwaltung
Der Stadtrat begrüßt die angestrebte Aufwertung des Kordigasts durch den Landkreis Lichtenfels grundsätzlich.
Es sollte eine Projektgruppe aus Vertretern des Landkreises und der drei Kommunen gegründet werden, die die bestehenden Projektvorschläge konkretisiert bzw. weiterentwickelt.
Darüber hinaus sollte die Bevölkerung durch eine öffentliche Veranstaltung informiert bzw. die Mitarbeit in dieser Projektgruppe angeboten werden.
Die zu erwartenden und von den Kommunen zu tragenden Unterhaltskosten sind zu ermitteln.
Die Zusage zur Übernahme von Kosten ist mit diesem Grundsatzbeschluss nicht verbunden.
Alternativer Beschlussvorschlag des Bürgervereins
Der Stadtrat begrüßt eine naturnahe und schonende Entwicklung des Kordigasts durch den Landkreis Lichtenfels grundsätzlich. Der Stadtrat teilt die Bedenken von Bürgern des Landkreises, dass sich der Kordigast in einen Rummelplatz verwandelt. Der Stadtrat spricht sich deshalb insbesondere ausdrücklich gegen eine Kartbahn aus.
Es sollte eine Projektgruppe aus Vertretern des Landkreises und der drei Kommunen gegründet werden, die die bestehenden Projektvorschläge konkretisiert bzw. weiterentwickelt.
Darüber hinaus sollte die Bevölkerung durch eine öffentliche Veranstaltung informiert bzw. und die Mitarbeit in dieser Projektgruppe angeboten werden.
Die zu erwartenden und von den Kommunen zu tragenden Unterhaltskosten sind zu ermitteln.
Die Zusage zur Übernahme von Kosten ist mit diesem Grundsatzbeschluss nicht verbunden.
Diskussion
- HPMa: Nur Grundsatzbeschluss
- ???: Beschlussvorlage ist für alle drei Kommunen identisch, wir können/sollten nicht abweichen.
Beschluss
- Alternativer Beschlussvorschlag Bürgerverein abgelehnt (gegen MDi, ThM, AHa)
- Beschluss der Verwaltung mit 3 Gegenstimmen angenommen (MDi, UMü, MDo)
05 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Stadt Burgkunstadt
Sachverhalt
Die Verwaltung empfielt dringend – unabhängig von einer durchzuführenden Neukalkulation der Friedhofsgebühren – die Satzungen entsprechend den beiliegenden Entwürfen zu verabschieden.
Ergänzungsantrag Bürgerverein
Wortlaut § 4 Nr. 2 Satz 2 der Satzung:
"Entfallen eine oder mehrere der vorgenannten Leistungen, so tritt für die Gebühr nach Absatz 1 keine Ermäßigung ein."
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (BKPV) führt in seinem Prüfungsbericht aus dem Jahr 2013 unter Ziffer 4.4.: aus:
"Die Bestattungsgebühr wird als Gesamtgebühr für eine Vielzahl von Leistungen erhoben. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 der Gebührensatzung tritt keine Ermäßigung ein, wenn eine der Leistungen entfällt. Es erscheint zumindest zweifelhaft, ob dies mit Art. 8 Abs. 4 Satz 1 KAG (Äquivalenzprinzip) vereinbar ist. Bei einer Gesamtgebühr sollte die Satzung u.E. Raum für Ermäßigungen lassen, wenn nur Teilleistungen in Anspruch genommen werden
BV stimmt Satzungsänderung zu, stellt aber Ergänzungsantrag, den Beanstandungen des BKPV (§ 4) abzuhelfen.
Vorschlag des Bürgervereins für Neufassung des § 4 Nr. 2 Satz 2: Entfallen eine oder mehrere der vorgenannten Leistungen, so kann die Gebühr nach Absatz 1 ermäßigt werden.
Diskussion
IKo: Nur über den Beschlussvoschlag der Stadt abstimmen.
HEb: Wir werden die Anregungen laut Ergänzungsantrag des Bürgervereins in die Neukalkulation der Friedhofsgebühren mit aufnehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschliesst die Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung entsprechend dem beiliegenden Entwurf. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Stadtrat beschliesst die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen der Stadt Burgkunstadt entsprechend dem beiliegenden Entwurf. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss
- Ergänzungsantrag Bürgerverein (abgelehnt)
- Beide Beschlussvorschläge der Stadt mit 2 Gegenstimmen angenommen
06 Beauftragung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) mit der Erstellung eines Haushaltssanierungsgutachtens
Antrag des Bürgervereins
"Die Fraktion des Bürgervereins stellt folgende Anträge für die öffentliche Tagesordnung der Stadtratsitzung am 02.02.2016:
TOP Beauftragung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) mit der Erstellung eines Haushaltssanierungsgutachtens
Die in der Stadt Burgkunstadt bestehenden Haushaltsprobleme können im Rahmen einer ehrenamtlichen Betätigung nicht gelöst werden, da die Aufgabe zu umfangreich ist. Eine Außensicht auf die Haushaltssituation ist notwendig, um entsprechende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu entwickeln, sowie zukünftige Investitionen auch wieder ohne die Aufnahme neuer Schulden tätigen zu können. Der externe Sachverstand des BKPV ist erforderlich, um die volle haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wieder herzustellen, insbesondere auch für künftige Generationen in unserer Stadt.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) folgende Fragestellungen zu beauftragen:
Beschluss I:
1. Welche Haushaltskennzahlen weichen deutlich von Vergleichswerten vergleichbarer Kommunen ab?
2. Welche konkreten Maßnahmen werden seitens des BKPV für Burgkunstadt vorgeschlagen, um eine Haushaltskonsolidierung mit dem Ziel nachhaltiger Schuldenreduzierung und Wiedererlangung der vollen haushaltsrechtlichen Handlungsfähigkeit zu erreichen?
3. Ggf. ist zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, die Begutachtung im Zusammenhang mit der anstehenden überörtlichen Prüfung zu kombinieren und die überörtliche Prüfung vorzuziehen.
4. Die voraussichtlichen Kosten sind in den Haushalt 2016 einzustellen. Sollten seitens der Verwaltung Bedenken bezüglich der vorläufigen Haushaltsführung bestehen, ist der Zeitpunkt der Beauftragung mit der Rechtsaufsicht abzustimmen.
Beschluss II:
Die Stadtverwaltung wird gebeten zu klären, ob die überörtliche Prüfung auf das 1. oder 2. Quartal 2016 (so frühzeitig wie möglich) vorgezogen werden kann, damit die Ergebnisse noch in die Haushaltsberatung 2017 einfließen können.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband fördert die Wirtschaftsführung seiner Mitglieder auf Antrag durch Beratung und durch die Erstellung von Handlungsempfehlungen. Er ist die erste Adresse in Bayern, was sachverständige Beratung in Haushaltsfragen und Zugriffsmöglichkeiten auf Vergleichsdaten anderer Kommunen angeht.
Die Kämmerin hat in der öffentlichen Sitzung des Stadtrats am 10.11.2015 ausdrücklich mitgeteilt, dass eigene Konsolidierungskonzepte nicht erarbeitet werden können. Sie sieht diese Aufgabe in der alleinigen Verantwortung des Stadtrats (Sinngemäße Aussage: “Es kann nicht sein, dass die Aufgabe der Haushaltkonsolidierung auf die Kämmerei übertragen wird. Der Stadtrat ist Herr des Verfahrens und legt fest, welche Aufgaben durchgeführt werden bzw. welche Ausgaben getätigt werden. Die Kämmerei und die gesamte Stadtverwaltung setzen sodann die Beschlüsse des Stadtrates um.")
Die Haushaltskonsolidierung stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar. Wir gehen daher davon aus, dass diese Aufgabe nicht anders als durch Beiziehung externen Sachverstands zu lösen ist und auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung beauftragt werden darf. Bei Zweifeln ist dies mit der Rechtsaufsicht abzustimmen."
Diskussion
HEb: Verlesung eines Schreibens des Landratsamts Über Haushalt entscheidet die Gemeinde eigenständig. Der Stadtrat ist nur auf ein externes Gutachten angewiesen, wenn der Haushalt katastrophal oder desaströs ist. Das sei bisher nicht der Fall.
Kontakt zum Kommunalen Prüfungsverband: KPVB würde seine anstehende Prüfung vorziehen. Ein externes Gutachten würde ca. 17.000 € kosten. Bei der nächsten routinemäßigen Prüfung werden die Prüfer den Schwerpunkt auf Einsparungen legen.
MDi: Die Stadtverewaltung sieht die Verantwortung für die Haushaktkonsolidierung allein beim Stadtrat. Wie sollen wir ein Konzept entwickeln, um die gesetzliche Frist für den Haushalt 2017 (30-11-2016) einzuhalten? Wir brauchen hierfür zwingend externes Know How. Deshalb muss man notfalls das Geld in die Hand nehmen, um objektive Ansätze zur Haushaltskonsolidierung zu erlangen.
UKo: Die schlagen am Ende sowieso nur Sachen wie die Schließung defizitärer Einrichtungen wie Schustermuseum oder Freibad vor, das können wir uns sparen.
ThM: Beim letzten Treffen zum Thema Einsparungen im Haushalt kamen von keiner Fraktion Einsparungsvorschläge, auch nicht von Frau Eb. Einzig SDie: Senkung der Kosten für Bücher und Zeitschriften um 20 %. Der Wille zur Einsparung war bei der letzten Veranstaltung nicht gegeben.
Beschluss
Alternative 2 mit 3 Gegenstimmen abgelehnt (UDi, ThM, AHa)
07 Jahresrechnung 2014 - Vorstellung des Prüfberichts des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses<ref>Der gesamte Prüfungsbericht einschl. Anlagen mit mehr als 250 Seiten liegt für eine Woche im Rathaus zur Einsichtnahme durch die Bürger aus</ref>
Sachverhalt
Vorstellung des Prüfberichts
Die nachfolgende Textpassage wurde vor der Stadtratssitzung vorbereitet und nicht wörtlich verlesen, sondern lediglich in ihren Grundzügen in freier Rede mitgeteilt. Es kann daher sein, dass in der Stadtratssitzung nicht alle hier wiedergegebenen Inhalte zum Vortrag kamen. Es gilt das gesprochene Wort.
MD:
Vorbemerkung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Burgkunstadt durchgeführt (8 Sitzungen).
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- . die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- . Einnahmen und Ausgaben belegt sind (Belegprüfung),
- . wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- . die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können.
An oberster Stelle für die Rechnungsprüfung stehen also Vorschriften und Grundsätze. Rechnungsprüfung ist damit zuallererst die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Rechtmäßigkeit geht dabei immer vor Zweckmäßigkeit.
Das heißt: auch wenn man eine Norm für völlig unzweckmäßig hält, hat man als Behörde diese Norm zu respektieren.
In diesen Tagen ist viel von Leitkultur die Rede. Der frühere bayerische Ministerpräsident hat als Leitkultur das deutsche Grundgesetz bezeichnet. Die Statik des Grundgesetzes kennt zwei tragende Säulen:
- die Achtung vor der Menschenwürde und
- das Rechtsstaatsprinzip.
Diese unterliegen der sog. Ewigkeitsgarantie, d.h. sie dürfen selbst vom Bundesgesetzgeber unter keinen Umständen untergraben werden. Die Bindung unserer Behörden an Recht und Gesetz ist eine der wichtigsten kulturellen Errungenschaften unserer Geschichte. In Deutschland, und auch in Burgkunstadt, herrscht also nach dem Anspruch unserer Leitkultur keine Person, sondern es herrscht das Gesetz. Es ist, das habe ich bereits letztes Jahr gesagt, also auch nicht Aufgabe der Rechnungsprüfung, einzelne Mitarbeiter oder die Behörde zu kritisieren, sondern es ist lediglich Aufgabe, das Verwaltungshandeln an den Vorschriften des Rechts zu überprüfen – bezogen auf Wirtschaftsführung und Haushaltsfragen. Persönliches hat hier nichts verloren.
Wenn wir also die Satzung über die Kostenerstattung von Feuerwehreinsätzen geprüft haben, war unser erster Gedanke nicht: wer ist dafür verantwortlich? Oder etwa: es geht ja nur um 5-10.000,- €, sondern: wenn die Stadt sich entscheidet, Feuerwehrkosten abzurechnen, dann muss sie auch Feuerwehrkosten abrechnen. Hier haben wir einen Beitrag geleistet, dass die neue Feuerwehrkostenerstattungssatzung in relativ kurzer Zeit auf den Weg gebracht wurde. Mein Dank gilt auch der Kämmerin für ihr Engagement.
Einhaltung Haushaltssatzung und Haushaltsplan (GO Art. 106 Abs. 1 Nr. 1)
Wir haben ferner eine Gegenüberstellung von Haushaltsansätzen im Haushaltsplan und tatsächlichen Ausgaben für 2013, bei denen die Überschreitungen mehr als 5000 € und die Unterschreitungen mehr als 10.000,-.€ betrugen, geprüft.
Die Aufstellung wurde in der Sitzung am 31.03.2015 detailliert besprochen. Hinsichtlich der Haushaltsüber- und unterschreitungen wurden im RPA keine Bedenken geäußert.
Niederschlagungen, Stundungen, Erlasse
Eine Aufstellung der Niederschlagungen, Stundungen, Erlasse wurde ebenfalls in der Sitzung am 31.03.2015 detailliert besprochen. Auch hier wurden seitens des RPA keine Bedenken geäußert.
Nachverfolgung von Beanstandungen
Wir haben ferner die Prüfungsberichte des BKPV durchgearbeitet und geprüft, inwieweit die dort formulierten Beanstandungen abgearbeitet wurden. Dies war vielfach der Fall (abgearbeitet), jedoch nicht überall. Ein Beispiel war die bereits erwähnte Feuerwehrkostenerstattungssatzung. Ein weiteres Beispiel betraf einen nicht-öffentlichen Vorgang. Es wurde ferner vom BKPV bemängelt, dass die Reinigungsarbeiten ausgeschrieben werden müssen. Auch dies ist noch offen. Über die Friedhofssatzung haben wir heute schon gesprochen.
Belegprüfung
Die Belegprüfungen wurden in den Sitzungen am 29.09.2015 und am 27.10.2015 vorgenommen. Die sich hieraus ergebenden Fragestellungen wurden der Stadtverwaltung mit Email vom 18.11.2015 mitgeteilt und bis zur Sitzung am 24.11.2015 beantwortet.
Die stichprobenartig geprüften einzelnen Rechnungsbeträge waren mit (geringfügigen) Ausnahmen sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bauvergaben und –projekte
Die Prüfung der Bauvergaben erfolgte durch MaHe und mich. Wir hatten hier geringfügige Differenzen über zu beachtende Formalien. Die meiner Ansicht nach (möglicherweise) bestehenden Risiken halte ich jedoch im Rahmen der Rechnungsprüfung für einen nicht-öffentlichen Vorgang.
Eine geprüfte beschränkte Ausschreibung wurde vom Teilnehmerkreis her vorbildlich abgewickelt.
Unterstützung durch die Stadtverwaltung
Die Unterstützung durch die Stadtverwaltung war zu jeder Zeit vorbildlich.
Vorschlag Entlastung
Die Prüfung der Rechnung führte zu dem Ergebnis, dass
- im Wesentlichen der Haushaltsplan eingehalten wurde,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt sind,
- bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde
- die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten worden sind.
Die Prüfungsfeststellungen im Bericht können als ausgeräumt angesehen werden bzw. stehen von ihrer Bedeutung her einer Entlastung der Bürgermeister nicht entgegen.
Aufgrund des Prüfungsberichts empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat der Stadt Burgkunstadt gemäß Art. 102 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 103 GO in seiner nächsten Sitzung wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses den Bürgermeistern gemäß Art. 102 GO für die Haushaltswirtschaft Entlastung zu erteilen."
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von dem Prüfbericht 2014 des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis.
08 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Stadtrat befasste sich mit Finanz- und Grundstücksangelegenheiten
09 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2016
- Einstimmig beschlossen
10 Anfragen
Publikationen
Fußnoten
<references />