Allgemeinverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VwVfGBYpArt35 Art. 35 BayVwVfG] Begriff des Verwaltungsakts
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* {{BayVwVfG 35}} Begriff des Verwaltungsakts
  
 
[[Kategorie:Verwaltungsrecht]]
 
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Version vom 7. Dezember 2015, 11:10 Uhr

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich

  • an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder
  • die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. (Art. 35 Satz 2 BayVwVfG)

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