Mutter: Unterschied zwischen den Versionen

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Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. ({{GG 6}} Abs. 4)
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Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die [[Fürsorge]] der [[Gemeinschaft]]. ({{GG 6}} Abs. 4)
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Aktuelle Version vom 6. Dezember 2015, 23:51 Uhr

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. (GG Art. 6 Abs. 4)

Normen

Siehe auch