Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* [[Rechnungsprüfung]], {{GO 106}} Abs. 3 | * [[Rechnungsprüfung]], {{GO 106}} Abs. 3 | ||
− | + | * [[Regiebetrieb]] | |
[[Kategorie:Haushalt]] | [[Kategorie:Haushalt]] |
Version vom 24. November 2015, 15:30 Uhr
Eigenbetriebe sind nach Art. 88 Abs. 1 GO gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.
Stadt Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt unterhält u.a. folgende Eigenbetriebe:
Normen
- GO Art. 88 Eigenbetriebe
- GO Art. 106 Abs. 3
Siehe auch
- Rechnungsprüfung, GO Art. 106 Abs. 3
- Regiebetrieb