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* [https://www.juris.de/jportal/prev/SBLU118730300 Peter M. '''Huber''', Die Informationstätigkeit der öffentlichen Hand – ein grundrechtliches Sonderregime aus Karlsruhe?, JZ 2003, 290 ff.]
 
* [https://www.juris.de/jportal/prev/SBLU118730300 Peter M. '''Huber''', Die Informationstätigkeit der öffentlichen Hand – ein grundrechtliches Sonderregime aus Karlsruhe?, JZ 2003, 290 ff.]
 
* [https://www.juris.de/jportal/prev/KSLU001701422 Friedrich '''Schoch''', Staatliche Informationspolitik und [[Berufsfreiheit]], DVBl. 1991, 667 ff.]
 
* [https://www.juris.de/jportal/prev/KSLU001701422 Friedrich '''Schoch''', Staatliche Informationspolitik und [[Berufsfreiheit]], DVBl. 1991, 667 ff.]
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* {{ISBN 9783555013893}} Seite 75 zur Information der [[Öffentlichkeit]] bei der Bekämpfung von [[Korruption]]

Aktuelle Version vom 8. November 2015, 23:32 Uhr


Aus unserem Grundsatzprogramm

Transparenz

Grundlage aller kommunalen Entscheidungsprozesse ist eine objektiv richtige und umfassende Information. Dazu müssen grundsätzliche Informationen seitens der Stadtverwaltung aktiv zur Verfügung gestellt werden, weitergehende Informationen müssen für Bürger und Stadträte auf der Grundlage eines Rechtsanspruchs zugänglich, vollständig, wahrheitsgemäß und transparent sein. Die Grundsätze des Datenschutzes sind dabei mit großer Sorgfalt zu wahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu schützen. Frühzeitige und umfassende Informationen sind nach unserer Überzeugung die grundlegende Bedingung für erfolgreiche Bürgerbeteiligung, eine effektive Stadtratsarbeit, gute Entscheidungen und wachsendes Vertrauen in die Kommunalpolitik.

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