Verwaltungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Verwaltungsverfahren im Sinn des {{BayVwVfG}} ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlaß eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlaß des Verwaltungsakts oder den Abschluß des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein. ({{BayVwVfG 9}})
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Das Verwaltungsverfahren im Sinn des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlaß eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlaß des Verwaltungsakts oder den Abschluß des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein. ({{BayVwVfG 9}})
  
 
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Version vom 11. Oktober 2015, 10:44 Uhr

Das Verwaltungsverfahren im Sinn des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlaß eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlaß des Verwaltungsakts oder den Abschluß des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein. (BayVwVfG Art. 9)

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