Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
 
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Version vom 29. September 2015, 09:13 Uhr

"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." (GG Art. 14 Abs. 1)

Funktionen des GG Art. 14

Institutsgarantie

Abwehrrecht

Schutzrecht

Wesensmerkmale

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Lehrbücher

Siehe auch

Fußnoten

<references/>