Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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''"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt."'' ({{GG 14}} Abs. 1)
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[[Kategorie:Grundrechte]]
 
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Version vom 19. Juli 2015, 10:15 Uhr

"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." (GG Art. 14 Abs. 1)

Normen

Siehe auch