Verhältnismäßigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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* Angemessenheit
 
* Angemessenheit
 
**Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt<ref>Quelle: http://www.juralib.de/schema/6089/verhaeltnismaessigkeitspruefung - abgerufen am 17.07.2015 um 16:41 Uhr</ref>
 
**Verhältnismäßig im engeren Sinn ist eine Maßnahme, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt<ref>Quelle: http://www.juralib.de/schema/6089/verhaeltnismaessigkeitspruefung - abgerufen am 17.07.2015 um 16:41 Uhr</ref>
** widerstreitende Rechtsgüter nennen, abstrakte Wertigkeit, konkrete Beeinträchtigung<ref>Quelle: http://www.juralib.de/schema/6089/verhaeltnismaessigkeitspruefung - abgerufen am 17.07.2015 um 16:41 Uhr</ref>
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** widerstreitende Rechtsgüter, abstrakte Wertigkeit, konkrete Beeinträchtigung<ref>Quelle: http://www.juralib.de/schema/6089/verhaeltnismaessigkeitspruefung - abgerufen am 17.07.2015 um 16:41 Uhr</ref>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 17. Juli 2015, 14:48 Uhr

Prüfungskriterien<ref>Quelle: http://www.juralib.de/schema/6089/verhaeltnismaessigkeitspruefung - abgerufen am 17.07.2015 um 16:41 Uhr</ref>

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />