Grundrechtsbindung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Mai 2015, 16:03 Uhr
Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Gesetzgebung
- Bundestag
- Länderparlamente
vollziehende Gewalt
Unmittelbare Staatsverwaltung
Mittelbare Staatsverwaltung
Rechtsprechung
Normen
- GG Art. 1 Abs. 3