Rücklage: Unterschied zwischen den Versionen
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==Haushaltsstelle== | ==Haushaltsstelle== |
Version vom 10. April 2015, 15:11 Uhr
Rücklagen sind die allgemeine Rücklage und die Sonderrücklagen. (KommHV-Kameralistik § 20 Abs. 1)
Die Rücklagenzuführung muss im Vermögenshaushalt als Ausgabe ausgewiesen sein.<ref>s. Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 81</ref>
Haushaltsstelle
- Unterabschnitt 9101 (allgemeine Rücklage)
Normen
- KommHV-Kameralistik § 20 Allgemeine Rücklage und Sonderrücklagen
Publikationen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>