Amtsgericht Coburg - Registergericht: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 39: | Zeile 39: | ||
*Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern | *Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern | ||
− | + | ====Sprechzeiten==== | |
[[Öffnungszeioten::Mo-Fr 8-12 Uhr oder nach Vereinbarung]] | [[Öffnungszeioten::Mo-Fr 8-12 Uhr oder nach Vereinbarung]] | ||
− | + | ====Auskünfte==== | |
Auskünfte aus den Registern sind möglich durch | Auskünfte aus den Registern sind möglich durch |
Version vom 2. März 2015, 13:40 Uhr
Straße::Ketschendorfer Straße 1
URL::http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/co/zustand/verfahren/vf_Registersachen.php
Registergericht<ref>Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/co/zustand/verfahren/vf_Registersachen.php - abgerufen am 02.03.2015 um 14:39 Uhr</ref>
Erreichbarkeit
Erdgeschoss, Zimmer 018
Telefon: Telefon::09561/878-1620
Telefax: Telefax::09561/878-1920
Zuständigkeit
Das Registergericht ist für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen zuständig:
Handelsregister
- Einzelkaufleute (e.K.),
- Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
- Partnerschaftsregister:
- Partnerschaftsgesellschaften
Genossenschaftsregister
- Genossenschaften (e.G.)
Vereinsregister
- Vereine (e.V.)
Güterrechtsregister
- Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern
Sprechzeiten
Öffnungszeioten::Mo-Fr 8-12 Uhr oder nach Vereinbarung
Auskünfte
Auskünfte aus den Registern sind möglich durch
- Online-Auskunft über Internet; Informationen hierzu erhalten Sie unter: Handelsregister [extern]
- Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Coburg -Registergericht- , Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg, Zimmer 18
- Erteilung von Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der per Post, per Telefax (09561/878-1920) oder per E-Mail [email] einzureichen ist.
- Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.
Fußnoten
<references />