Entlastung des Bürgermeisters: Unterschied zwischen den Versionen

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"Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist nur bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößem gerechtfertigt."<ref>{{BayVGH 4B 81 A 2021}} Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
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Version vom 10. Februar 2015, 18:06 Uhr

"Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung ist nur bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößem gerechtfertigt."<ref>BayVGH, Urteil vom 11.01.1984 - 4 B 81 A 2021 Amtlicher Leitsatz</ref>

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />